Rechtsprechung
VG Meiningen, 21.03.2006 - 2 K 868/02.Me |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
VerfThür Art 93 Abs 1 Satz 2; ThürKO § 3 Abs 2; ThürFAG § 23 Abs 1; ThürLErzGG § 8 Abs 2
Kommunalrecht; Zum Anspruch einer Kommune auf finanziellen Ausgleich bei der Übertragung staatlicher Aufgaben; Personal; Kosten; Erstattung; Kommune; Ausgleich; Finanzhoheit; Pauschale; Übertragung; Aufgabe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03
Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Auszug aus VG Meiningen, 21.03.2006 - 2 K 868/02
Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 21.06.2005, VerfGH 28/03, Juris) ordnet Art. 93 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf seinem Schutzzweck nach grundsätzlich einen vollen Kostenausgleich an, enthält also nicht nur ein relatives, sondern ein striktes Konnexitätsprinzip.
- VG Weimar, 07.11.2018 - 3 K 151/17
Kommunaler Finanzausgleich 2016/2017 bei kreisangehörigen Gemeinden mit …
vom 21.03.2006, 2 K 868/02.Me).Der Klägerin steht, entgegen ihrer Ansicht, auch kein Anspruch auf eine weitere Erstattung von Mehraufwendungen aus Art. 93 Abs. 1 S. 2 VerfThür zu, da diese Bestimmung keine Anspruchsgrundlage für Einzelleistungen darstellt (VG Meiningen, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O.; VG Weimar, Urteil vom 28.05.2015, 5 K 981/13 We).
Aus dieser Bestimmung kann nicht geklagt werden, sie ist lediglich verfassungsrechtlicher Maßstab für die Auslegung einfachgesetzlicher Regelungen im landesrechtlichen Finanzausgleich (VG Meiningen, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O.).
- VG Weimar, 21.04.2021 - 3 K 1494/18
Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei der Übertragung staatlicher Aufgaben - …
Eine Anspruchsgrundlage für Einzelleistungen - wie sie hier von der Klägerin geltend gemacht werden - ist der Vorschrift nicht zu entnehmen (hierzu umfassend VG Weimar…, Urteil vom 7. November 2018, Az.: 3 K 151/17 We, Rn. 24; VG Meiningen, Urteil vom 21. März 2006, Az.: 2 K 868/02, Rn. 23 - jeweils zitiert nach juris).In diesem Sinne kann auch der Bestimmung in § 3 Abs. 2 ThürKO, die Art. 93 Abs. 1 S. 2 ThürVerf auf einfachgesetzlicher Ebene entspricht, keine Anspruchsgrundlage für den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch entnommen werden (vgl. VG Weimar…, Urteil vom 7. November 2018, Az.: 3 K 151/17 We, Rn. 23; VG Meiningen, Urteil vom 21. März 2006, Az.: 2 K 868/02, Rn. 23 - jeweils zitiert nach juris).